27.03.2014
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" regelt zur Gestaltung von Arbeitsstätten sicherheitstechnische Brandschutzmaßnahmen. Sie wurde am 3.12.2012, für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland bekannt gemacht und richtet sich an die Arbeitgeber.
Die ASR A2.2 bietet betriebsnahe und vielfältige Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Sie regelt die konkreten Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.
Die Gestaltung der Brandschutzmaßnahmen beim Einrichten und Betreibern der Arbeitsstätte liegt in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers und des Bauherren. Der Arbeitgeber muss hierzu eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, gefahrenbezogene Brandschutzmaßnahmen treffen und entsprechend dokumentieren.
01.06.2013
Wir bieten jetzt auch Brandschutzschulungen bei uns im Hause an. Informieren Sie sich jetzt über unser Schulungsprogramm.
Aktuelle Schulungstermine finden Sie in unserem Schulungskalender.
